Keine AO-SF-Verfahren bei LRS und Dyskalkulie

Köln, 27.03.2025 In einem aktuellen Schreiben an die Landtagsfraktionen positionieren wir uns deutlich gegen die Idee, Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche künftig über ein AO-SF-Verfahren festzustellen. Aus unserer Sicht sind Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche keine sonderpädagogischen Förderbedarfe, sondern erfordern eine pädagogisch fundierte, frühzeitige Förderung im Rahmen des Regelunterrichts. Das Verfahren ist aufwändig, bindet wertvolle Ressourcen und bringt keine zusätzlichen Förderstunden.

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Gültigkeit LRS-Erlass

Aus aktuellen Anlass:

Köln, 27.01.2025 Wir stehen in regelmäßigem und engem Austausch mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (kurz MSB). Heute wurde uns erneut bestätigt, dass der Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schüler bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“ weiterhin gültig ist.

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PM: Der Teppich war dunkel

didacta zeigt Gewicht der LRS-Problematik

Köln, 28.02.2024 Jörg Schmale, Messechef der didacta Köln, zeigte sich beeindruckt von der hohen Resonanz des Standes des Kölner Arbeitskreises LRS & Dyskalkulie e.V.: „Der Teppich vor dem Stand war überbeansprucht, die Nachfrage nach dem Standort des Vereins überproportional.“ So zeigt sich auch optisch die hohe Brisanz des Themas. 

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PM: Schwäche, Störung, Behinderung? Wie kann Inklusion und Förderung beim Thema LRS und Dyskalkulie an Schulen besser gelingen?

Köln, 11.12.2023: Am 22.02.2024 veranstaltet der Kölner Arbeitskreis LRS & Dyskalkulie e.V. auf der didacta einen ganzen Tag mit Experten-Gesprächen zur Aufklärung rund um die Themen Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche.

Das Programm auf der „Inklusionsfläche“ wendet sich an Interessierte und Lehrkräfte um Inklusion für LRS und Dyskalkulie betroffene Kinder- und Jugendliche besser möglich zu machen und Förderung sinnvoll zu gestalten

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PM: „Jetzt – Schluss mit Regel- und Förderwirrwarr!“

Politik muss endlich für verbindliche, klare und einheitliche Vorgaben für Kinder mit Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) und Dyskalkulie sorgen

Köln, 04.12.2023. Kein anderes Bundesland hat solch veraltetet schulrechtliche Vorgaben in Bezug auf LRS wie NRW. Der Kölner Arbeitskreis LRS & Dyskalkulie e.V. fordert die Landesregierung auf den NRW-Erlass von 1991 endlich zu aktualisieren und in den schulrechtlichen Vorgaben zu verankern.

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