Köln, 27.03.2025 Im Rahmen des 18. Schuländerungsgesetzes soll es eine Neuregelung zur Lese-Rechtschreib-Schwäche und Rechenschwäche geben. Damit sie wirksam wird, braucht es jedoch klare, stufenübergreifende Vorgaben, echte Umsetzung an den Schulen und die Einbindung von qualifizierten Fachkräften – ohne neue Hürden für Betroffene.