Feststellung / Diagnose

Bereits im Kindergarten kann eine Rechenschwäche auffallen. Das Kind hat Probleme, Mengen abzuschätzen und Mengen zu vergleichen; Schwierigkeiten, im Zahlenraum von eins bis zehn rückwärts zu zählen, Größenverhältnisse zu verstehen, Brettspiele zu spielen (zum Beispiel Mensch-ärgere-Dich-nicht, Uno).

Spätestens jedoch zum Ende der ersten Klasse hin sollte die Rechenschwäche/Dyskalkulie auffallen. Das Kind sollte dann in der Lage sein, sich im Zahlenraum bis 20 bewegen zu können. Da Kinder in NRW die Eingangsstufe auch drei Jahre besuchen können, wird die Diagnose Rechenschwäche außer bei sehr schweren Fällen meist erst am Ende der Eingangsstufe gestellt. Dies ist bedauerlich, weil damit den Kindern oft frühe Hilfe versagt bleibt; eine Wiederholung einer der ersten Klassen nutzt ohne zusätzliche Hilfe meist nichts.

Es gibt im Verdachtsfall verschiedene Wege, das Kind auf Dyskalkulie testen zu lassen. Der einfachste Weg ist eine Testdiagnostik in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis, vor allem wenn ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt werden soll, da das Jugendamt dazu eine fachärztliche Stellungnahme vom Kinder- und Jugendpsychiater benötigt.

Ebenso haben Eltern die Möglichkeit ihr Kind im SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum) testen zu lassen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Testung beim Kinder- und Jugendpsychiater und beim SPZ. Eine kostenfreie Testung ist auch über den schulpsychologischen Dienst möglich, jedoch wird diese nicht von jeder Kommune anerkannt und der schulpsychologische Dienst schreibt in der Regel keine Stellungnahmen für die Eingliederungshilfe.

Lern- und Recheninstitute führen ebenfalls Rechentests durch. Die Kosten werden jedoch nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen privat beglichen werden. Die Diagnostik von Lerntherapeuten dient der Beratung von Eltern und hat keine Relevanz für Anträge beim Jugendamt.

Diagnose Testung durch den Kinder- und Jugendpsychiater

Je früher die Förderung beginnt, desto besser für den Betroffenen und dessen weitere altersgemäße kognitive und sozio-emotionale Entwicklung. Je länger gewartet wird, desto größer ist die Gefahr, dass die Lernmotivation des Schülers sinkt, bis hin zu Schulunlust und später Schulangst sowie Einschränkung der sozio-emotionalen Entwicklung.

Erste Auffälligkeiten können bereits im Kindergarten auftreten. Gegen Ende des ersten Schuljahres sollten gravierende Auffälligkeiten von Lehrerkräften und Eltern angesprochen und der Schüler zügig einer Diagnostik zugeführt werden.

Ablauf der Diagnostik

Es wird zunächst im Rahmen eines Erstgesprächs eine ausführliche Anamnese zur Entwicklung und sozialem Kontext des Kindes erhoben und es werden aktuelle Schwierigkeiten in der Schule, zu Hause und im weiteren sozialen Umfeld sowie die emotionale Situation des Kindes besprochen. Falls vorhanden, werden Schulberichte zu Leistungsstand und mathematischen Kenntnissen geprüft. Bei entsprechenden Anhaltspunkten werden Seh- und Hörtests bei den dafür zuständigen Fachärzten empfohlen, wenn diese im Vorfeld nicht schon durchgeführt wurden. Dann erst erfolgt die Testdiagnostik, wobei Tests zur Anwendung kommen, die auf neurokognitiven Theorien basieren, zum Beispiel Neuropsychologische Testbatterie für Zahlenverarbeitung und Rechnen bei Kindern – ZAREKI-R., Rechenfertigkeiten- und Zahlenverarbeitungsdiagnostikum für die 2. bis 6. Klasse – RZD 2–6, TEDI-MATH.

Die Testergebnisse werden im Vergleich zur Alters- und Klassennorm ausgewertet. Zusätzlich wird ein Intelligenztest durchgeführt, dessen Profil über die unterschiedlichen kognitiven Fertigkeiten Aufschluss gibt, wie Sprachgebrauch/-verständnis, visuelle und auditive Wahrnehmungsverarbeitung, Konzentration und Arbeitstempo. Gegebenenfalls kann bei älteren Kindern ergänzend ein Konzentrationstest durchgeführt werden. Bei Auffälligkeiten in der motorischen Entwicklung wird – falls sinnvoll – auch ein Motoriktest durchgeführt. Mit Hilfe projektiver Testverfahren und/oder spezieller Fragebögen können zusätzlich emotionale Belastungen erfasst werden, die sich häufig in psychosomatischen Beschwerden ausdrücken.

Eine Teilleistungsstörung wird (bisher und noch) diagnostiziert aufgrund einer signifikanten Diskrepanz zwischen dem im Intelligenztest erreichten Prozentrang und dem im Rechentest erreichten Prozentrang von statistisch 1,5 Standardabweichungen. *

Nach den testpsychologischen Untersuchungen findet ein Befundgespräch statt, in dessen Verlauf Eltern und Kind über die Testergebnisse und das weitere Vorgehen informiert werden.

Falls der Intelligenztest signifikante Schwächen in der Verarbeitung der Hör- und/oder Sehwahrnehmung zeigt, werden weiterführende Untersuchungen eingeleitet (pädaudiologische Untersuchung beim HNO – Arzt/Pädaudiologen, Untersuchung der Augenmotorik beim Orthoptisten). Liegt eine Teilleistungsstörung vor, wird eine lerntherapeutische Förderung empfohlen und deren Finanzierungsmöglichkeiten besprochen und ein Attest mit Empfehlungen für den Nachteilsausgleich in der Schule ausgestellt. Bei gravierenden emotionalen Einschränkungen und psychosomatischen Beschwerden wird versucht, durch schulische Entlastung, Beratung der Eltern und niederfrequente psychotherapeutische Behandlung schon vor Beginn der Lerntherapie, das Kind zu unterstützen.

Nach Abschluss aller (Zusatz-) Untersuchungen kann – falls nötig – eine ergotherapeutische Behandlung bei vorliegender Einschränkungen zum Beispiel in der visuellen Wahrnehmungsverarbeitung, Motorik, Graphomotorik oder eine logopädische Behandlung bei vorliegenden Einschränkungen in der auditiven Wahrnehmungsverarbeitung oder der Sprachentwicklung empfohlen werden. Ergotherapie und logopädische Behandlung werden von der Krankenkasse bezahlt und werden per Heilmittelverordnung ärztlich verordnet.

* An diesem Vorgehen gibt es inzwischen berechtigte Zweifel, da die Schwierigkeiten in der Zahlenverarbeitung unabhängig von der Intelligenz immer dieselben sind. Das heißt auch ein unterdurchschnittlich intelligentes Kind ohne Dyskalkulie lernt „normal“ rechnen, wenn auch etwas langsamer, im Gegensatz zu einem Kind mit Dyskalkulie.

Kinder mit Dyskalkulie schneiden in den gängigen Intelligenztests (zum Beispiel HAWIK IV/WISC IV, K-ABC) häufig schlechter ab als ihre Altersgenossen ohne Dyskalkulie, weil zum Lösen eines Teils der Testaufgaben genau die Fertigkeiten notwendig sind, die ihnen störungsbedingt fehlen. Diese Schwächen werden zwar im Ergebnisprotokoll der Testauswertung differenziert aufgeführt, wirken sich aber auf das Gesamtergebnis aus, das schlussendlich für den Vergleich mit den Rechenergebnissen herangezogen wird.