Testung ab dem 21. Lebensjahr
Fällt die LRS/Legasthenie und/oder Dyskalkulie erst nach dem 21. Lebensjahr auf, stehen junge Erwachsene oft vor dem Problem, wo sie sich testen lassen können. Egal ob im Studium, in der Berufsausbildung oder für die Führerscheinprüfung: für den Erhalt eines Nachteilsausgleiches muss ein Nachweis erbracht werden. Dieser Nachweis ist meistens in Form eines fachärztlichen Attestes zu erbringen, d.h. eine Testung durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Für junge Erwachsene ab dem 21. Lebensjahr gibt es derzeit in NRW keine Möglichkeit, eine Testung bzgl. LRS/Legasthenie und/oder Rechenschwäche/Dyskalkulie bei einem Psychiater durchführen zu lassen.
Junge Erwachsene ab dem 21. Lebensjahr haben meist nur die Möglichkeit, sich in einem Institut testen zu lassen. Die Kosten für die Testung in einem Institut werden nicht durch die Krankenkasse getragen und gehen zu eigenen Lasten. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 150 und 250 Euro. Da Institute auch Förderungen anbieten, werden diese oft von den Prüfungskommissionen als nicht neutral angesehen und nicht anerkannt. Fragen Sie stets an den entsprechenden Stellen nach, welche Institute akzeptiert werden.
Die verschiedenen Prüfungskommissionen fordern meist, dass in den Attesten/Bescheinigungen (neben der Diagnose) aufgeführt wird, worin bei dem einzelnen Betroffenen die Schwierigkeiten liegen. Es wird auch gewünscht, dass in diesem Schreiben eine Empfehlung ausgesprochen wird, welcher individuelle Nachteilsausgleich für den Betroffenen am hilfreichsten ist.