
Köln, 27.01.2025 Wir stehen in regelmäßigem und engem Austausch mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (kurz MSB). Heute wurde uns erneut bestätigt, dass der Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schüler bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“ weiterhin gültig ist.
Der Erlass wurde bisher seitens des MSB nicht aufgehoben. Fällt ein Kind unter den Erlass ist dieser umzusetzen.