schulische Förderung – Rechenschwäche

Für die Dyskalkulie gibt es in NRW keinen Erlass wie für die Legasthenie, jedoch sind auch hier die Lehrer im Rahmen ihrer individuellen Förderungspflicht dazu angehalten, die betroffenen Kinder bestmöglich zu fördern.

Das Schulgesetz Paragraph 1 sieht vor, dass jeder Schüler individuell zu fördern ist. Mit Paragraph 2 Punkt 4 wird festgehalten, dass diese Förderung nach den individuellen Voraussetzungen der Schüler stattzufinden hat. Weiterhin führen die Arbeitshilfen: „Gewährung von Nachteilsausgleichen“ auf, dass im Zentrum des pädagogischen Handelns auch in dem Zusammenhang Rechenschwäche eine kontinuierliche individuelle Förderung und Beratung mit entsprechenden besonderen Unterstützungsmaßnahmen zu geben ist und die Förderung im Einzelfall bestmöglich mit allen Beteiligten abzustimmen ist. Die Beteiligten sind: Der betroffene Schüler, die Eltern, Lehrkräfte und gegebenenfalls ein Therapeut.

Ein kontinuierlicher Dialog und eine Beratung der Eltern sollte von der Schule durchgeführt werden.

Es gibt zwei verschiedene Arten der Förderung:

  • Individuelle Förderung:
    Diese muss in jedem Unterricht stattfinden, daher sind die Schulen dazu verpflichtet, Förderkonzepte zu entwickeln. Reicht diese Förderung nicht aus, hat die Schule zusätzliche Fördermaßnahmen (mit Schüler- und Elternbedürfnissen abgestimmt) in Randstunden anzubieten.
  • Einrichten von Förderkursen in Randstunden:
    Diese Förderkurse sollten in kleinen Gruppen stattfinden, höchstens sechs bis acht Kinder (am besten sogar nur vier). Je kleiner die Gruppe, desto individueller können die Schüler gefördert werden. Wünschenswert wäre hier die Zusammenarbeit mit Lerntherapeuten. Es sollten Ziele gesetzt, der Umfang und die Dauer bestimmt werden.

     

    Oftmals kann die Schule diese Kurse jedoch aus den verschiedensten Gründen, zum Beispiel aus Mangel an Lehrkräften oder fehlendes Stundenkontingent, nicht anbieten.

Solange Lehrkräfte dafür nicht speziell aus- und fortgebildet sind und Förderstunden nicht zuverlässig gegeben werden können, sollte die Förderung von Schülern mit einer ausgeprägten Rechenschwäche/Dyskalkulie auch außerhalb der Schule stattfinden. Hier ist die angemessene Förderung eine integrative Lerntherapie, die außer der Arbeit mit dem Kind auch eine enge Kooperation mit Eltern und Schule beinhaltet. Diese findet in der Regel im Einzelsetting statt. Hier wird dem Kind Raum und Rahmen geboten, über seine emotionalen Verletzungen, Ängste, Unsicherheiten und Frustrationen zu sprechen und sie zu überwinden sowie Schamgefühle und Kompensationsdruck an seinen Defiziten in der Zahlenverarbeitung zu arbeiten bzw. auch in mancher Hinsicht zu lernen, mit selbigen zu leben.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Schule eine Pflicht hat, Förderkonzepte zu erstellen, sobald sie festgestellt hat, dass ein Schüler Förderung benötigt. Hierzu sollten die einzelnen Schulen ein für alle verbindliches Vorgehen vereinbaren. Wichtige Kriterien wären folgende:

  • Bereitschaft und Offenheit aller Lehrkräfte sind die Grundvoraussetzungen, um ein Förderkonzept zu erarbeiten.
  • Ein Vorgehen sollte innerhalb der Schule verabredet und ein entsprechender Leitfaden für das gesamte Kollegium erstellt werden. Ziel sollte sein, dass auffällige Lernrückstände so früh wie möglich bemerkt und auf eine mögliche Teilleistungsstörung hin überprüft werden.
  • Eltern und Lehrer sollten bezogen auf das einzelne Kind ein gemeinsames Vorgehen planen.
  • Für Schüler, die in einer außerschulischen Lerntherapie gefördert werden, sollten die Förderinhalte in der Schule eng mit dem Lerntherapeuten abgesprochen werden. Die Verzahnung von Therapie und Unterricht ist wichtig.
  • Schulen sollten Therapeuten und Eltern Rückmeldungen geben und mit ihnen im Gespräch bleiben.

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