PM: „Jetzt – Schluss mit Regel- und Förderwirrwarr!“

Politik muss endlich für verbindliche, klare und einheitliche Vorgaben für Kinder mit Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) und Dyskalkulie sorgen

Köln, 04.12.2023. Kein anderes Bundesland hat solch veraltetet schulrechtliche Vorgaben in Bezug auf LRS wie NRW. Der Kölner Arbeitskreis LRS & Dyskalkulie e.V. fordert die Landesregierung auf den NRW-Erlass von 1991 endlich zu aktualisieren und in den schulrechtlichen Vorgaben zu verankern.

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PM: Der Umgang mit Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen ist an Schulen „ungenügend“

Durch nur unzulänglich umgesetzte schulrechtliche Vorgaben (bis hin zu Falschaussagen) erfahren Kinder mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche an den Schulen zusätzliche Schwierigkeiten, dabei könnten sie mit den zur Verfügung stehenden Mitteln effektiv unterstützt werden.

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