Konflikte mit der Schule

Nicht immer verfahren Schulen und ihre Lehrkräfte mit betroffenen Schülern so, wie es sein sollte oder wünschenswert ist. Dies kann verschiedene Gründe haben (siehe oben). Welche Vorgehensweise ist dann aus Elternsicht empfehlenswert?

Zunächst sollte immer das direkte Gespräch mit dem betreffenden Lehrer gesucht und eine Lösung angestrebt werden. Dabei kann es hilfreich sein, einerseits Verständnis für die Situation der Lehrkräfte zu zeigen, an die heutzutage hohe Anforderungen gestellt werden, allen Schülern gerecht zu werden. Gleichzeitig sollte man freundlich, aber bestimmt auf die Vorgaben des LRS-Erlasses hinweisen und eine Zusammenarbeit zum Wohl des Kindes anstreben. Im Zweifel kann man auch vereinbaren, bestehende Unklarheiten zeitnah mit Hilfe Dritter zu klären, indem man sich zum Beispiel von dort Auskunft und/oder Beratung einholt. Bleibt dieser erste Versuch erfolglos, sollten Eltern ein Gespräch mit der Schulleitung vereinbaren und ähnlich wie oben geschildert vorgehen. Es ist durchaus möglich, dass ein Schulleiter ein offeneres Ohr hat, als eine zuvor angesprochene Lehrperson.

Bleibt jedoch auch dieser Kontakt unbefriedigend, kann man die Schulaufsicht einschalten. Für die Grund- und Hauptschulen sind das die Schulräte beim städtischen Schulamt, für die übrigen weiterführenden Schulen ist das die zuständige Bezirksregierung. Dazu kann es sehr hilfreich sein, wenn man schriftliche Unterlagen hat (zum Beispiel E-Mails), aus denen die Vorgeschichte des Konflikts für Dritte nachvollziehbar hervorgeht. In der Regel erhalten spätestens an dieser Stelle die Eltern eine Unterstützung, wenn ihr Anliegen (zum Beispiel die Gewährung eines Nachteilsausgleichs) berechtigt ist. Die Bezirksregierung ist auch wiederum vorgesetzte Behörde für die Schulämter, also für den Grundschulbereich.

Einzelne Eltern haben es erfahrungsgemäß nicht immer leicht, sich in Konfliktsituationen zu behaupten. Nicht selten fehlt es an Zeit, Energie, aber auch an Wissen, zum Beispiel über die schulrechtlichen Vorgaben. Aus diesem Grund ist es ausgesprochen empfehlenswert, wenn sich betroffene Eltern zusammenschließen, etwa zu einem Arbeitskreis, um sich dann gemeinsam zu beraten und zu unterstützen. Hinzu kommt, dass eine solche Gruppe sowohl an der Schule wie bei den übrigen genannten Behörden eher Gehör findet als Einzelpersonen.