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Bei Kindern und Jugendlichen, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind oder diese schon haben (SGB VIII § 35a), spielt die Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Institutionen eine besondere Rolle.
Neben der engen Zusammenarbeit mit anderen Elternverbänden, sind wir unter anderem mit folgenden Institutionen vernetzt:
- Jugendämter,
- Landeselternverbände,
- Therapeutenverbänden (Ergotherapeuten, Logopäde, Lerntherapeuten),
- Stadtschulpflegschaft Köln,
- andere Arbeitskreise und Selbsthilfegruppen,
- Fachhochschulen und Universitäten,
- BKJPP - Nordrhein - Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
- Fachgruppe „Teilleistungsstörungen und Lerntherapie“ BDP - Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen.
Durch die Vernetzung und Zusammenarbeit findet unsere Öffentlichkeitsarbeit und unser politisches Engagement mehr Aufmerksamkeit und unser Angebot eine größere Reichweite.