Durch nur unzulänglich umgesetzte schulrechtliche Vorgaben (bis hin zu Falschaussagen) erfahren Kinder mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche an den Schulen zusätzliche Schwierigkeiten, dabei könnten sie mit den zur Verfügung stehenden Mitteln effektiv unterstützt werden.
Auch nach mehrmaliger Kontaktaufnahme unseres Vereins mit der Bezirksregierung Köln hat sich an dieser Situation an den Schulen nichts verbessert.
Gerade durch die Pandemie geraten betroffene Schüler immer mehr aus dem Fokus der Schulen und Lehrkräfte. Hinzu kommt die mangelnde Umsetzung der schulrecht-lichen Vorgaben und die Haltung zu diesen Themen. Vielen Schulen ist der sog. LRS-Erlass nicht bekannt, unzureichend bekannt oder wird falsch interpretiert. Leider gibt es auch in Reihen der Bezirksregierung unterschiedliche Meinungen hierzu. Die Problematik zieht sich durch alle Schulformen und Schulstufen. Bei der Rechenschwäche ist es noch dramatischer als bei der LRS. Die Leidtragenden sind die Schüler. Einen Erlass für Rechenschwäche lehnt die Schulministerin in NRW mit einem nicht zutreffenden Verweis auf „fehlende Evidenz“ grundlegend ab. Nicht selten geraten Schüler durch fehlende oder falsche Förderung und fehlende Unterstützung in einen Teufelskreis aus Frustration, Prüfungsangst und mangendem Selbstwertgefühl. Aus Schullust wird Schulfrust.
Folgende Schwierigkeiten gibt es an Schulen bei der Umsetzung der schulrechtlichen Vorgaben:
- Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche fallen oft zu spät oder gar nicht auf,
- der LRS-Erlass wird für eine KANN-Bestimmung gehalten,
- Schulen fordern von Eltern, zum Teil jährlich, ein fachärztliches Attest ein,
- es wird der lückenlose Nachweis einer außerschulischen Förderung eingefordert,
- die Maßnahmen bzgl. der Leistungsmessung (Notenschutz und Nachteilsausgleich) werden nur bis zum Ende der 6. Klasse gewährt,
- zum Ende der 6. Klasse wird Eltern von betroffenen Schülern nahegelegt die Schulform zu wechseln, gerade auch an Gymnasien,
- Schüler erhalten eine schlechtere oder eingeschränkte Schulformempfehlung,
- Notenschutz wird als eine Form des Nachteilsausgleichs missverstanden. Die Folge: Viele Lehrkräfte und auch Mitarbeiter der Bezirksregierung vertreten die Meinung, dass nur eine der beiden Maßnahmen gewährt werden müssen,
- Notenschutz wird nicht in allen Fächern gewährt, vor allem nicht in Fremdsprachen,
- der Nachteilsausgleich wird nicht nach individuellen Bedürfnissen gewährt, meistens nur in Form einer Zeitverlängerung von 5-10 Minuten,
- Zeitverlängerungen werden nur zur Korrektur der Rechtschreibfehler gewährt,
- binnendifferenzierte Förderung findet nur selten statt,
- Eltern müssen Anträge für Notenschutz und Nachteilsausgleich stellen,
- Schulen teilen den Eltern mit, dass sie den Nachteilsausgleich für die ZP10 bei der Bezirksregierung beantragen müssen,
- die Bezirksregierung gewährt den Nachteilsausgleich oft nur in Form einer Zeitverlängerung und nicht, wie er vorher dokumentiert und gewährt wurde, Aussage der Bezirksregierung unserem Verein gegenüber „Andere Bezirksregierungen machen das auch so.“
- Schüler mit einer Rechenschwäche werden so gut wie gar nicht unterstützt bzw. gefördert. Viele Lehrkräfte nutzen den pädagogischen Gestaltungsspielraum nicht. In den Arbeitshilfen ist in diesem Zusammenhang z.B. von einer Zeitverlängerung bzw. einem reizfreien Arbeitsplatz die Rede.
- Schulen teilen den Eltern mit, dass verschiedene der vorgenannten Vorgehens-weisen mit der Bezirksregierung abgesprochen sind.
Wir möchten erreichen, dass die Chancengleichheit für betroffene Schüler hergestellt wird, sie individuell gefördert und die schulrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden. Bei dieser Aufgabe unterstützen wir nicht nur die Eltern sondern auch die Lehrkräfte, die vom System ebenso allein gelassen werden. Aus diesem Grund haben wir uns aktuell erneut an die Bezirksregierung gewandt, um eine Zusammenarbeit zu erreichen und gemeinsam eine Lösung zu finden.
Kölner Arbeitskreis LRS & Dyskalkulie e.V.
Köln, den 18. November 2021
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