PM: Neue Verfügung benachteiligt Schüler mit Dyskalkulie / Rechenstörung

Köln, 02.11.2022. Der Kölner Arbeitskreis LRS & Dyskalkulie e.V. macht auf einen gravierenden Missstand aufmerksam: Jugendliche mit Dyskalkulie / Rechenstörung werden in den Zentralen Prüfungen (ZP 10) ab sofort noch mehr als bisher benachteiligt.

Für Kinder und Jugendliche mit einer LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche) gibt es in NRW im Rahmen des sog. LRS-Erlasses Unterstützung durch Nachteilsausgleich und Notenschutz. Der Nachteilsausgleich gilt auch für die Zentralen Prüfungen. Für Kinder mit einer Dyskalkulie / Rechenstörung gibt es dies durch einen bislang fehlenden Erlass nicht. Obwohl sie mit ähnlichen Schwierigkeiten kämpfen, gelten mögliche Hilfsmaßnahmen für sie nicht. Sie sind darauf angewiesen, im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten zu arbeiten.

Der Beschluss des Schulministeriums sieht folgendes vor: „Ab dem Prüfungsjahr 2023 sind für den ersten Prüfungsteil der Zentralen Prüfungen 10 (ZP10) im Fach Mathematik lediglich die Hilfsmittel Zirkel und Geodreieck zugelassen; Formelsammlung und Taschenrechner dürfen erst im zweiten Prüfungsteil genutzt werden.“ Mit dieser ohne Ausnahme gültigen Entscheidung sind Jugendliche mit einer Dyskalkulie / Rechenstörung in der konkreten Prüfungssituation schlechter gestellt. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass hieraus auch eine Verschlechterung der wichtigen Abschlussnote resultieren wird. Heike Marré, wissenschaftliche Beirätin des Arbeitskreises: „Hier werden Jugendliche aufgrund einer Teilleistungsschwäche, die gerade auch die Grundrechenarten betrifft, deutlich benachteiligt. Um es überspitzt zu formulieren: Wenn sie ihren Taschenrechner nicht nutzen dürfen, ist das ähnlich, als dürften sie in den Prüfungen keine Brille tragen.“

Tanja Blum, die Gründerin des Kölner Arbeitskreises LRS & Dyskalkulie, ergänzt: „Viele betroffene Eltern machen sich zurecht Sorgen um die Auswirkung dieser Entscheidung auf das Leben ihrer Kinder. Diese Abschlussnoten sind sehr relevant für die weitere berufliche Perspektive und Laufbahn. Einem Brillenträger nimmt man während der Prüfung auch nicht die Brille weg.“

Beide appellieren an die neue NRW-Schulministerin, Dorothee Feller, im Sinne von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für die Jugendlichen mit einer Dyskalkulie eine angemessene Lösung zu finden.

Köln, den 02. November 2022

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