Der Beschluss des Schulministeriums sieht folgendes vor: „Ab dem Prüfungsjahr 2023 sind für den ersten Prüfungsteil der Zentralen Prüfungen 10 (ZP10) im Fach Mathematik lediglich die Hilfsmittel Zirkel und Geodreieck zugelassen; Formelsammlung und Taschenrechner dürfen erst im zweiten Prüfungsteil genutzt werden.“ Mit dieser ohne Ausnahme gültigen Entscheidung sind Jugendliche mit einer Dyskalkulie / Rechenstörung in der konkreten Prüfungssituation schlechter gestellt. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass hieraus auch eine Verschlechterung der wichtigen Abschlussnote resultieren wird. Heike Marré, wissenschaftliche Beirätin des Arbeitskreises: „Hier werden Jugendliche aufgrund einer Teilleistungsschwäche, die gerade auch die Grundrechenarten betrifft, deutlich benachteiligt. Um es überspitzt zu formulieren: Wenn sie ihren Taschenrechner nicht nutzen dürfen, ist das ähnlich, als dürften sie in den Prüfungen keine Brille tragen.“
Tanja Blum, die Gründerin des Kölner Arbeitskreises LRS & Dyskalkulie, ergänzt: „Viele betroffene Eltern machen sich zurecht Sorgen um die Auswirkung dieser Entscheidung auf das Leben ihrer Kinder. Diese Abschlussnoten sind sehr relevant für die weitere berufliche Perspektive und Laufbahn. Einem Brillenträger nimmt man während der Prüfung auch nicht die Brille weg.“
Beide appellieren an die neue NRW-Schulministerin, Dorothee Feller, im Sinne von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit für die Jugendlichen mit einer Dyskalkulie eine angemessene Lösung zu finden.
Köln, den 02. November 2022