KALD als Sachverständige im Schulausschuss

Bücher und Richterhammer mit dem Hinweis: Anhörung im Schulausschuss am 23. September 2026 – unsere Stellungnahme

Köln, 15.09.2026 
Unser Vorstandsmitglied Tanja Budke wurde als Sachverständige zur Anhörung über das 19. Schulrechtsänderungsgesetz eingeladen. Am Mittwoch, den 23. September 2026, wird sie digital an der Anhörung teilnehmen, unseren Verein vertreten und die aktualisierte Stellungnahme des KALD in das parlamentarische Verfahren einbringen.

Wir freuen uns über diese Möglichkeit, die Erfahrungen betroffener Schüler und ihrer Familien sowie unsere langjährige fachliche und praktische Arbeit unmittelbar in das parlamentarische Verfahren einzubringen.

Grundsätzlich begrüßen wir, dass Nachteilsausgleich und Notenschutz ausdrücklich im Schulgesetz Nordrhein-Westfalen verankert werden sollen. Der Gesetzentwurf weist aus unserer Sicht jedoch weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf auf.

Unsere aktualisierte Stellungnahme

Zur Vorbereitung auf die Anhörung haben wir unsere bereits im April 2026 eingereichte Stellungnahme erweitert und aktualisiert.

Dies betrifft insbesondere:

  • die weiterhin zersplitterte und unübersichtliche Regelungsstruktur,
  • unklare Begrifflichkeiten und Voraussetzungen,
  • fehlende landesweit einheitliche Zuständigkeiten,
  • die unzureichende gesetzliche Absicherung der individuellen Förderung,
  • die konkrete Ausgestaltung von Nachteilsausgleich und Notenschutz sowie
  • die fehlende Berücksichtigung der Rechenschwäche im geplanten Schulgesetz § 48a.

Rechenschwäche bleibt unberücksichtigt

Einen Schwerpunkt unserer aktualisierten Stellungnahme bildet die weiterhin bestehende Regelungslücke bei der Rechenschwäche.

Das Ministerium für Schule und Bildung NRW behandelt auf seinem Bildungsportal „Lese-Rechtschreibschwierigkeiten und Rechenschwierigkeiten“ unter einer gemeinsamen Überschrift. Auch die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule NRW führt beide Bereiche gemeinsam unter der Überschrift „LRS und Dyskalkulie“ auf.

Daraus ergibt sich zwar noch kein bestehender rechtlicher Anspruch auf einen Nachteilsausgleich bei Rechenschwierigkeiten. Die Veröffentlichungen zeigen jedoch, dass das Land beide Lernschwierigkeiten selbst in einen unmittelbaren fachlichen und pädagogischen Zusammenhang stellt und für beide einen besonderen schulischen Unterstützungsbedarf anerkennt.

Vor diesem Hintergrund ist für uns nicht nachvollziehbar, weshalb der geplante § 48a im Schulgesetz ausdrücklich nur Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben berücksichtigt, Schwierigkeiten im Rechnen jedoch vollständig ausspart.

Nordrhein-Westfalen braucht klare und einheitliche Regelungen

Unser aktualisierter Vergleich der Bundesländer zeigt außerdem, wie unübersichtlich die Situation in Nordrhein-Westfalen ist.

Nach der unserem Vergleich zugrunde gelegten Zählweise verteilen sich die maßgeblichen Vorgaben und Hinweise in Nordrhein-Westfalen auf insgesamt 14 landesweite Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorgaben und ministerielle Arbeitshilfen. Hinzu kommen eigene Broschüren oder Präsentationen der fünf Bezirksregierungen.

Diese Zersplitterung erschwert eine einheitliche Anwendung und begünstigt unterschiedliche Auslegungs- und Verwaltungspraxen.

Unsere zentralen Forderungen

Wir setzen uns in der Anhörung insbesondere ein für:

  • ein klares und einheitliches Regelwerk für ganz Nordrhein-Westfalen,
  • eindeutige Zuständigkeiten innerhalb des schulischen Systems,
  • die gleichwertige Berücksichtigung von Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwierigkeiten,
  • verbindliche schulische Förderstrukturen,
  • eine pädagogische Feststellung durch qualifizierte schulische Fachkräfte,
  • einen frühzeitigen, individuellen und kontinuierlichen Anspruch auf Förderung,
  • einen einzelfallbezogenen Nachteilsausgleich mit einer offenen Auswahl geeigneter Maßnahmen,
  • klare und rechtssichere Voraussetzungen für den Notenschutz sowie
  • feste schulische Ansprechpartner für LRS und Rechenschwäche.

Die gesetzliche Verankerung von Nachteilsausgleich und Notenschutz ist ein wichtiger Schritt. Sie kann jedoch nur dann zu mehr Bildungsgerechtigkeit führen, wenn sie mit klaren Zuständigkeiten, verbindlicher Förderung und einer landesweit einheitlichen Umsetzung verbunden wird.

Wir werden diese Forderungen am 23. September 2026 in die Sachverständigenanhörung des Landtags Nordrhein-Westfalen einbringen.

👉 Unsere aktualisierte Stellungnahme und die ergänzenden Anlagen stehen hier zum Download bereit.

2026 KALD für NRW e. V. Stellungnahme

Anlage 1 – 2026-03-03 KALD Vergleich BZRs NTAs und Webseiten

Anlage 2 – BKJPP – Stellungnahme

Anlage 3 – Lese-Rechtschreibschwierigkeiten Bildungsportal

Anlage 4 – LRS und Dyskalkulie QUA-LiS

Anlage 5 – 2026 Vergleich der verschiedenen Bundesländer

Anlage 6 – keine Kostenübernahme durch Krankenkassen

Anlage 7 – Konzept ergänzende LRS Duisburg

Anlage 8 – Erfahrungsbericht Mitarbeiterin Jugendamt

Anlage 9 – Lerntherapeuten und anderer Förderkräfte an Schulen