Allgemeines Studium und Beruf

Junge Erwachsene mit LRS/Legasthenie und Dyskalkulie haben mit dem Erreichen des Schulabschlusses eine große Hürde geschafft und oft einen harten Leidensweg hinter sich. Viele Betroffene haben schlechte Erfahrungen gemacht und haben Versagensängste, Prüfungsängste, Angst ausgelacht zu werden, Angst sich zu blamieren oder halten sich gar für dumm. Immer wieder wurden und werden sie mit Misserfolgen konfrontiert. Betroffene sind es gewohnt, härter und länger an den gleichen Aufgaben zu arbeiten als andere. Gleichzeitig hat das viele Menschen aber auch bestärkt und die meisten von ihnen haben eigene Strategien entwickelt, um mit ihren Schwierigkeiten umzugehen.

Es gibt immer wieder Betroffene bei denen die LRS/Legasthenie und/oder Rechenschwäche/Dyskalkulie während der Schulzeit nicht erkannt wurde. Somit haben diese Betroffenen weder Notenschutz noch Nachteilsausgleich oder Förderung erhalten. Notenschutz und Nachteilsausgleich zu erhalten ist auch für attestierte Legastheniker oft nicht einfach. Dies liegt daran, dass an den Schulen noch viel Unwissenheit und Fehlinterpretationen über den sogenannten  LRS-Erlass vorherrschen.

Nachdem die schulische Laufbahn nun beendet ist, gilt es jetzt die nächste Hürde zu meistern: das Studium, die Berufsausbildung und oft auch die Führerscheinprüfung.

Betroffene haben oft schlechtere Noten auf den Zeugnisse, so dass es zu weniger Vorstellungsgesprächen kommt. Wir hoffen hier auf mehr Toleranz bei den Arbeitgebern. Betroffene mit einer LRS/Legasthenie und/oder Rechenschwäche/Dyskalkulie sind weder faul noch dumm und mit mangelnder Intelligenz hat dies auch nichts zu tun. Mit dem Erreichen des Schulabschlusses zeigen sie, dass sie in der Lage sind, härter und länger zu arbeiten als andere, ansonsten hätte sie es nicht so weit geschafft.

Die meisten jungen Erwachsenen freuen sich auf das Ende der Schulzeit und den Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Bei Betroffenen, die während der Schulzeit schlechte Erfahrungen gemacht haben, ist auch dieser neue Lebensabschnitt  von Ängsten und Sorgen begleitet. Sie freuen sich zwar auf die Ausbildung, haben aber gleichzeitig Angst vor der Berufsschule und den Prüfungen. Sie sehen meist nicht, was sie bisher geleistet und geschafft haben.

Herzlichen Glückwunsch also allen Betroffenen für die Leistung, die sie bis hierhin erbracht und sich hart erkämpft haben!

Für die Ausbildung und das Studium gibt es ebenfalls Hilfestellungen in Form von Nachteilsausgleichen. Anders als in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen wird der Nachteilsausgleich nicht nur bei der Legasthenie, sondern ach bei der Dyskalkulie, im Einzelfall auf Antrag, anerkannt. Der Anspruch ist Teil der „angemessenen Vorkehrungen“ der UN-Behindertenrechtskonventionen, die ebenso wie das Grundgesetzt (Artikel 3 Absatz 3) aussagt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Meistens wird der Nachteilsausgleich jedoch nur gewährt, wenn ein schriftlicher Nachweis über die LRS/Legasthenie und/oder Rechenschwäche/Dyskalkulie vorgelegt wird; hierzu bedarf es meist einer Testung und einer sich daraus ergebenden fachärztlichen Stellungnahme bzw. Gutachten.