Betroffene ermitteln – Rechenschwäche

Die Ermittlung der betroffenen Schüler, die Förderung in Mathematik benötigen, obliegt der Schule und sollte seitens der Schule vorgenommen werden. Es geht bei der Bestimmung der Zielgruppe also nicht primär um eine psychologische oder medizinische Diagnose, die von Lehrkräften gar nicht gestellt werden dürfte und könnte. Die Durchführung eines Rechentests durch die Schule ist nicht vorgeschrieben; gleichwohl könnte ein solcher Test aber hilfreich sein, um individuell passende Fördermaßnahmen auszuwählen und die Eltern zu beraten. Der Verdacht auf eine Rechenschwäche ist auch grundsätzlich ohne spezielle Testung anhand der unter Rechenschwäche – Mögliche Hinweise auf Rechenschwäche – beschriebenen Auffälligkeiten im Unterricht festzustellen.

Es gibt für die Schulen unterschiedliche Testverfahren, die als Einzel- und als Gruppentest durchgeführt werden können, wobei die Einzeltestung immer vorzuziehen ist. Die Ergebnisse vermitteln einen weitgehend zuverlässigen Eindruck der Rechenfertigkeiten eine Schülers  im Vergleich zur Klassenstufe. Eine Beobachtung der individuellen mathematischen Vorgehensweise der einzelnen Schüler sollte zusätzlich durchgeführt werden, um das Grundverständnis für Zahlen und Rechenoperationen sowie die Rechenwege des Schülers nachzuvollziehen.

Vor dem Übergang in die weiterführende Schule sollte bei entsprechendem Verdacht eine erneute Testung auf Grundlage der Normierungen der 4. Klasse durchgeführt werden, um eine mögliche Rechenschwäche auszuschließen.

Eine mögliche Vorgehensweise für die Gewährung des Nachteilsausgleichs:

Wenn die Mathematiklehrkraft festgestellt hat, welcher Schüler betroffen ist, teilt sie dies in der Klassenkonferenz den übrigen Fachlehrern mit. Eine Abstimmung ist nicht vorgesehen. Sodann werden die betroffenen Schüler der Schulleitung gemeldet, die dann weitere Schritte der Förderung und gegebenenfalls des pädagogischen Gestaltungsspielraumes zu veranlassen hat.

Ein anderes Vorgehen, welches gewährleistet, dass der Austausch der Informationen unter den Lehrkräften stattfindet, kann von der Schule selbst festgelegt werden.