Aus aktuellen Anlass:
Köln, 27.01.2025 Wir stehen in regelmäßigem und engem Austausch mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (kurz MSB). Heute wurde uns erneut bestätigt, dass der Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schüler bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“ weiterhin gültig ist.