Keine AO-SF-Verfahren bei LRS und Dyskalkulie

Köln, 27.03.2025 In einem aktuellen Schreiben an die Landtagsfraktionen positionieren wir uns deutlich gegen die Idee, Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche künftig über ein AO-SF-Verfahren festzustellen. Aus unserer Sicht sind Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche keine sonderpädagogischen Förderbedarfe, sondern erfordern eine pädagogisch fundierte, frühzeitige Förderung im Rahmen des Regelunterrichts. Das Verfahren ist aufwändig, bindet wertvolle Ressourcen und bringt keine zusätzlichen Förderstunden.

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Gültigkeit LRS-Erlass

Aus aktuellen Anlass:

Köln, 27.01.2025 Wir stehen in regelmäßigem und engem Austausch mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (kurz MSB). Heute wurde uns erneut bestätigt, dass der Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schüler bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“ weiterhin gültig ist.

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