Düsseldorf, 17.09.2025 Am 17. September machen wir im Landtag NRW sichtbar, wie dringend faire Bildungsschancen für Schüler mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche gebraucht werden.
Düsseldorf, 17.09.2025 Am 17. September machen wir im Landtag NRW sichtbar, wie dringend faire Bildungsschancen für Schüler mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche gebraucht werden.
Köln, 10.07.2025 Seit Januar 2025 gibt es vom Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB) ein klärendes Schreiben zur Anwendung des LRS-Erlasses – ein sogenannter „Erlass zum Erlass“. Dieser sorgt derzeit für viele Diskussionen und führt zu weiteren Verunsicherungen. Wir haben beim MSB nachgefragt.
Köln, 27.03.2025 Im Rahmen des 18. Schuländerungsgesetzes soll es eine Neuregelung zur Lese-Rechtschreib-Schwäche und Rechenschwäche geben. Damit sie wirksam wird, braucht es jedoch klare, stufenübergreifende Vorgaben, echte Umsetzung an den Schulen und die Einbindung von qualifizierten Fachkräften – ohne neue Hürden für Betroffene.
Köln, 27.03.2025 In einem aktuellen Schreiben an die Landtagsfraktionen positionieren wir uns deutlich gegen die Idee, Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche künftig über ein AO-SF-Verfahren festzustellen. Aus unserer Sicht sind Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche keine sonderpädagogischen Förderbedarfe, sondern erfordern eine pädagogisch fundierte, frühzeitige Förderung im Rahmen des Regelunterrichts. Das Verfahren ist aufwändig, bindet wertvolle Ressourcen und bringt keine zusätzlichen Förderstunden.
Aus aktuellen Anlass:
Köln, 27.01.2025 Wir stehen in regelmäßigem und engem Austausch mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (kurz MSB). Heute wurde uns erneut bestätigt, dass der Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schüler bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“ weiterhin gültig ist.