Gültigkeit LRS-Erlass

Aus aktuellen Anlass:

Köln, 27.01.2025 Wir stehen in regelmäßigem und engem Austausch mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (kurz MSB). Heute wurde uns erneut bestätigt, dass der Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schüler bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“ weiterhin gültig ist.

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